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Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Gesellschaft grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Soweit die Haftung von Tickets-Bundesliga ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft.